... dass es ab dem 20. Januar 2027 keine Übergangsphase zur neuen EU-Maschinenverordnung gibt?

Ab dem 20. Januar 2027 ist die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich anzuwenden. Anders als bei einer schrittweisen Umstellung gibt es keine Parallelphase, in der alte und neue Regelungen nebeneinander angewendet werden können.

Das bedeutet: Maschinen, die ab diesem Stichtag in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der neuen Maschinenverordnung entsprechen. Für Hersteller ist es daher wichtig, die Umstellung rechtzeitig in Entwicklung, Dokumentation und Konformitätsbewertung zu berücksichtigen.

Mehr zur EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Welche weiteren Änderungen kommen auf Hersteller, Maschinenbauer und andere Wirtschaftsakteure zu? Auf unserer ausführlichen Themenseite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Fristen, Software und Cybersecurity, digitaler Dokumentation, wesentlichen Veränderungen und weiteren Neuerungen kompakt zusammengefasst. Diese Themen sind Bestandteil der SSP-Unterlagen zur neuen MVO.

Alle Details zur neuen EU-Maschinenverordnung

Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.