..., dass ein Zugang an einer trennenden Schutzeinrichtung nicht zwingend einen Sicherheitsschalter für die elektrische Verriegelung benötigt?

Schutztüren in Einhausungen, die selten genutzt werden, sind aufwändig und teuer. Die Türe weglassen und den Zaun einfach auseinanderschrauben ist nicht Erlaubt! Dafür bietet SSP eine Lösung: das SE-Feld (Schnellentnahme-Feld) von SSP

 

 

Welche Kriterien muss ein SE-Feld erfüllen?

  • Unter der Maschinenrichtlinie 2006/42 EG ist schon definiert, dass die Befestigungsmittel nur mit Werkzeug zu öffnen oder entfernen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass nur entsprechend qualifizierte oder befugte Personen die trennende Schutzeinrichtung öffnen
  • Befestigungsmittel müssen an der feststehenden, trennenden Schutzeinrichtung verbleiben. Normale Schrauben sind also nicht zulässig. Damit soll ein verlieren der Befestigungsmittel ausgeschlossen werden.
  • Trennende Schutzeinrichtung dürfen nach dem Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Schutzeinrichtung zwingend ordnungsgemäß befestigt wird und das sofort an der Stellung sichtbar ist.
  • Trennende Schutzeinrichtungen, die nicht einfach von Hand bewegt oder transportiert werden können, müssen mit geeigneten Befestigungsvorrichtungen für den Transport mit einer Hebeeinrichtung ausgestattet sein, oder es muss eine Anbringung dafür vorhanden sein.

 

 

Weitere Hinweise findet man in der DIN EN ISO 12100-2011-03 und der DIN EN ISO 14120, die sich mit dem Thema trennende Schutzeinrichtung befassen.
Ein weiterer Punkt ist die Zugangshäufigkeit. Nach DIN EN ISO 14120 ist eine feststehende, trennende Schutz­einrichtung nur dann zulässig, wenn die vorhersehbare Häufigkeit des Zugangs selten ist. (z. B. weniger als einmal je Woche) und das Wiederanbringen einfach ist und das Entfernen und Wiederanbringen in einem sicheren Arbeitssystem ausgeführt werden kann.

 

 

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