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Sicherheit und Konformität im digitalen Zeitalter
Die Verordnung ersetzt ab Januar 2027 die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, um den Sicherheitsrahmen an die Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen. Da es sich nun um eine Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Stichtag ist der 20. Januar 2027. Es gibt keine fließende Übergangsphase nach dem Stichtag. Maschinen, die vor diesem Datum vollständig nach der alten Richtlinie fertiggestellt und die vor diesem Datum nach der Maschinenrichtlinie konformitätsbewertet und in Verkehr gebracht wurden (z. B. reine Lagerware), dürfen weiter abverkauft werden. Jede Produktion oder Fertigstellung ab dem 20. Januar 2027 muss zwingend die Kriterien der neuen MVO erfüllen!
„Wer heute Automatisierungslösungen entwickelt, muss Software, Kommunikation, Updatefähigkeit und Zugriffswege von Anfang an als sicherheitsrelevante Architekturentscheidungen verstehen.“
Nein, die neue Maschinenverordnung gilt nur für Neumaschinen. Aber einen echten „Bestandsschutz“ gibt es trotzdem nicht.
Es gibt zwei wesentliche Situationen, in denen Papier weiterhin eine Rolle spielt oder zwingend ist:
Die digitale Betriebsanleitung muss grundsätzlich für die gesamte voraussichtliche Lebensdauer der Maschine online zugänglich bleiben. Die Frist von mindestens 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen der letzten Maschine einer Serie bildet lediglich die gesetzliche Mindestfrist, falls die tatsächliche Lebensdauer kürzer ausfallen sollte.
Die Verordnung definiert klare Pflichten für verschiedene "Wirtschaftsakteure" in der Lieferkette:
Software kann als eigenständiges Sicherheitsbauteil gelten, wenn sie Sicherheitsfunktionen übernimmt und separat vertrieben wird.
Wird eine Maschine so verändert, dass neue Gefährdungen entstehen oder sich ein bestehendes Risiko erhöht, gilt dies als „wesentliche Veränderung“. Die Person, die diesen Umbau vornimmt, wird rechtlich zum Hersteller und muss eine neue Konformitätsbewertung durchführen, bevor das veränderte Produkt wieder in Betrieb genommen wird.
Es gibt Ausnahmen: Unter anderem Waffen, spezifische Haushaltsgeräte für den privaten Gebrauch (Audio/Video), bestimmte Büromaschinen sowie Beförderungsmittel im Luft-, Wasser- und Schienenverkehr.
Wenn ein Update eine "wesentliche Veränderung" darstellt (Einfluss auf die Sicherheit), muss eine neue Konformitätsbewertung durchgeführt werden. Software als Sicherheitsbauteil benötigt eine eigene CE-Kennzeichnung.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
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