Zustimmtaster ZEUS
Wenn es für Arbeiten wie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung oder das Einrichten von Prozessen nötig ist, dem Bediener eine Sonderbetriebsart zur Verfügung zu stellen, müssen wichtige gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Eine bewährte Möglichkeit ist der Zustimmungsbetrieb. In dieser Betriebsart hat der Bediener der Maschine die Möglichkeit, bestimmte Sicherheitseinrichtungen wie Schutztüren durch das Auswählen der Betriebsart und das Betätigen der Zustimmungseinrichtung zu überbrücken. Wichtig ist hierbei die 3-Stufen-Funktion.
Nur in der Mittelstellung gibt der 3-Stufen-Zustimmungstaster bestimmte gefahrbringende Bewegungen unter zusätzlichen Vorkehrungen frei. Lässt der Bediener den Zustimmtaster los oder drückt ihn durch bis in die Stufe drei, schaltet das System sicherheitsgerichtet ab.